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Achim H. FEIERTAG

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Achim Feiertag. Ihr Berliner Rechtsanwalt im Straßenverkehrsrecht.(Führerschein, Fahrerlaubnis, Alkohol am Steuer)
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Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (Deutscher Anwalt Verein)

 

Die Fahrerlaubnis auf Probe:

Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird diese grds. auf Probe erteilt. Es handelt sich um eine gleichwertige Fahrerlaubnis. Es handelt sich nicht um eine Fahrerlaubnis auf Widerruf oder eine befristete Fahrerlaubnis.

Die Fahrerlaubnis auf Probe knüpft lediglich besondere Folgen an ein Fehlverhalten während der Probezeit. Neben dem sog. Mehrfachtäter-Punktsystem, das neben den Regeln zur Fahrerlaubnis auf Probe parallel anwendbar ist, gibt es zusätzliche eigene Regelungen und eigene Maßnahmen für Fahranfänger. Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis und dauert grds. zwei Jahre.

Hierbei unterscheidet das System der Fahrerlaubnis auf Probe zwischen sog. schwerwiegenden Zuwiderhandlungen und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen.

Als schwerwiegende Zuwiderhandlungen gelten u.a.:

- das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die. sog. Fahrerflucht,
- die Nötigung,
- die Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen,
- das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h.

Eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung liegt u.a. vor, bei:

- einer Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen,
- verbotenem Parken auf Autobahnen,
- einem Fahren mit sog. „abgefahrenen“ Reifen,
- einer Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel.

Das Gesetz stellt zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung gleich.

Bei Zuwiderhandlungen sind abgestufte Maßnahmen vorgesehen.

Hierzu folgende Übersicht:

Zuwiderhandlung

Maßnahme

- eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder
- zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

Anordnung eines Aufbauseminars
Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre

Nach Teilnahme an einem Aufbauseminar:
- eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder
- zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung (i.d.R. innerhalb von zwei Monaten) an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen

Nach Ablauf dieser Frist von zwei Monaten
erneut:
- eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder
- zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

Entziehung der Fahrerlaubnis

 

 

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Rechtsanwalt A.H. Feiertag, Berlin, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsrat im Fahrerlaubnisrecht (MPU, Entziehung der Fahrerlaubnis usw.), Verkehrsstrafrecht (u.a. Fahrerflucht, Sperrfrist, Trunkenheit im Verkehr) und Ordnungswidrigkeitenrecht (Punkte, Fahrverbot u.v.m.)

Copyright © 2011 ▪ Rechtsanwalt A.H. FEIERTAG ▪ Stand:19.04.2012

 
   

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