Kompetente Rechtsberatung bei Führerscheinverlust, mpu, fahrerflucht -direkt vom Anwalt.

Achim H. FEIERTAG

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht

Martin-Luther-Straße 27 ▪ 10777 Berlin

Achim Feiertag. Ihr Berliner Rechtsanwalt im Straßenverkehrsrecht.(Führerschein, Fahrerlaubnis, Alkohol am Steuer)
    www.ra-feiertag.de | Startseite
Der Weg zu mir | Sofort-Kontakt
 
 

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (Deutscher Anwalt Verein)

 

Entziehung der Fahrerlaubnis/Fahrverbot:

Beide Begriffe sind nicht gleichbedeutend und müssen voneinander sorgfältig getrennt werden. Bei einem Fahrverbot wird Ihnen verboten von Ihrer Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit Gebrauch zu machen. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt Ihnen erhalten. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wird Ihnen das Recht, dass in der Fahrerlaubnis verbrieft ist endgültig entzogen. Ein Fahrverbot ist nur max. drei Monate zulässig. Es hat eine "Denkzettelfunktion". Einerseits will man Ihnen vor Augen führen, dass Ihr Verhalten im Straßenverkehr nicht hinnehmbar ist, andererseits hält man Sie nicht für ungeeignet. Wäre dies der Fall, müsst man die Fahrerlaubnis entziehen.

Hier sehen Sie eine detaillierte Gegenüberstellung der beiden Begriffe. Die Unterscheidung ist wichtig. Es ist schlicht falsch, wenn Sie annehmen, dass Sie ein Fahrverbot für zehn Monate haben. Richtig wird sein, dass man Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen hat und Ihnen eine Sperrfrist von zehn Monaten auferlegt hat. Näheres zur Sperrfrist finden Sie hier. Dies kann (je nach Entziehungsrund) bedeuten, dass man Ihnen nach Ablauf der zehn Monte eine neue Fahrerlaubnis erteilt. Es kann aber auch bedeuten, dass Sie eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung meistern müssen. Jedenfalls wird man Ihnen nach Ablauf der zehn Monate den alten Führerschein nicht überreichen. Umgekehrt gibt es keine Fahrerlaubnisentziehung "für drei Monate". Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist niemals befristet; sie ist endgültig.

Wenn Ihnen dies erst auffällt, wenn Sie nach Ablauf des "Fahrverbots von zehn Monaten" den Führerschein wieder haben wollen, haben Sie zehn Monate verloren. Die Zeit ist zu nutzen, um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges wieder herzustellen. Sollte tatsächlich nur ein Fahrverbot verhängt worden sein, ist dies ein "Warnschuss". Je nach Punktestand (in Flensburg) können Sie sich keine weiteren Zuwiderhandlungen leisten, ohne Ihre Fahrerlaubnis zu gefährden.

Es ist Teamarbeit zwischen Anwalt und Mandant gefragt. So (und nur so) kann ich Ihre Fahrerlaubnis erhalten, oder aber sicherstellen, dass Sie bald wieder Inhaber einer Fahrerlaubnis sind. Sie können mich gerne ansprechen, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gefährdet sehen oder wenn Sie mit mir die Weichen richtig stellen wollen, um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zeitnah zu erreichen.

 

 

 

 

 


 

 

Für den Inhalt kann keine Gewähr und Haftung übernommen werden. Auch ist es nicht möglich, sich auf diese Seiten im Einzelfall zu berufen. Sie dienen der Information und können keine anwaltliche Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Rechtsanwalt A.H. Feiertag, Berlin, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsrat im Fahrerlaubnisrecht (MPU, Entziehung der Fahrerlaubnis usw.), Verkehrsstrafrecht (u.a. Fahrerflucht, Sperrfrist, Trunkenheit im Verkehr) und Ordnungswidrigkeitenrecht (Punkte, Fahrverbot u.v.m.)

Copyright © 2011 ▪ Rechtsanwalt A.H. FEIERTAG ▪ Stand:14.02.2012

 
   

Aktuell
Mandatsaufnahmebogen
Alkoholgrenzen Straßenverkehr
Begleitetes Fahren ab 17
E-Bikes & Pedelecs
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
/ Wegfall der 2-Jahres-Frist

Bußgeldrechner
Alkoholverbot für Fahranfänger
Straßenverkehrsrecht von A - Z
Vollmachten


Kontakt
Tel.: 030/20 64 94 47
Fax.: 030/20 64 94 48
Mobil: 0175/568 34 39
e-mail: info@ra-feiertag.de
 

Suchen auf ra-feiertag.de
Rechtsanwalt in Berlin. Hilfe bei Führerscheinproblemen, Fahrerlaubnisrecht und Fahrerlaubnisfragen